Transparenz
Meine Bezüge als Abgeordnete
Einkünfte und Transparenz
Dienstbezüge für Mitglieder des Europäischen Parlaments
Seit dem 1. Januar 2023 erhalten alle Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem einheitlichen Statut 9.975 € monatlich vor Steuern. Die Dienstbezüge werden aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt und unterliegt einer EU-Gemeinschaftssteuer und einem Versicherungsbeitrag, nach deren Abzug sich die Entschädigung auf 7.776,06€ beläuft. Wie jede*r andere Bürger*in zahle auch ich Einkommenssteuer in der Bundesrepublik Deutschland, wobei das Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird.
Allgemeine Kosten
Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Büromiete für das Wahlkreisbüro, Ausstattung des Wahlkreisbüros und Büroorganisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telekommunikationsausstattung, usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von 4.778€.
Tagegeld
Das Parlament zahlt den Mitgliedern für Sitzungstage, an denen sie anwesend sind, eine Pauschalvergütung in Höhe von 338€ pro Tag zur Deckung aller ihrer Ausgaben. Diese sind für die Kosten der Unterbringung in Straßburg oder in Brüssel, Verpflegung und andere Kosten. Da Mitglieder des Europäischen Parlaments – anders als andere Steuerzahler*innen – keine Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen können, dient die Pauschale zur Abgeltung der Mehrkosten für die doppelte bzw. dreifache Haushaltsführung (Wahlkreis, Brüssel, Straßburg). Das Parlament zahlt diese Vergütung allerdings nur, wenn das Mitglied eine offizielle Anwesenheitsliste unterschrieben hat. Außerdem wird während der Plenartagungen das Tagegeld für alle Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen haben, um die Hälfte gekürzt, auch wenn sie anwesend waren.
Regelung für Personalausstattung
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können im Rahmen der vom Parlament festgesetzten Haushaltsmittel ihre eigenen Mitarbeiter auswählen. 2023 betrug der verfügbare monatliche Höchstbetrag 28.412€ je Mitglied. Dieser Betrag wird nicht an die Abgeordneten ausgezahlt.
Transparenz-Register
Die Interessen in Europa sind vielfältig und zahlreich. Da es für mich unmöglich ist, mich mit allen Bürger*innen direkt zu sprechen, ist der Austausch mit Interessenverbänden für mich hilfreich. Seien es Gewerkschaften, Vereine, Nichtregierungsorganisationen, humanitäre Einrichtungen, Umweltverbände, oder klassische Wirtschaftslobbies – sie alle können mich und mein Büro für Treffen anfragen und uns ihre Positionen zusenden. Ich kann dann für mich entscheiden, mit wem ich mich treffen möchte und was ich von den Informationen in meiner eigenen Meinungsbildung berücksichtige. Wenn ich eine Entscheidung treffen muss, finde ich es super wichtig und ist als Abgeordnete meine Aufgabe, unterschiedliche Interessen zu hören. Entscheidend ist mir, dass es transparent zu geht!Ihr müsst nachvollziehen können, wer Einfluss auf meine Arbeit haben könnte. Anders als zum Beispiel im Bundestag sind wir Europaabgeordnete verpflichtet unsere Lobby-Treffen offenzulegen, wenn wir an einem Gesetzgebungsprozess zu dem besprochenen Thema mitwirken. Ich lege euch aber unabhängig davon alle meine Lobby-Treffen offen.
Das Transparenzregister des Europäischen Parlaments kann hier öffentlich eingesehen werden: Zum Transparenzregister
Ich arbeite für ein Europa, das Frieden und Sicherheit in einer Welt bietet, die immer unübersichtlicher wird.