Neue EU-Regeln gegen Greenwashing – EU stärkt Verbraucher mit EmpCo

24.09.2026 | Allgemein, Lieferketten, Umwelt, Verbraucherschutz

Ab dem 27. September gelten in der Europäischen Union neue Regeln gegen Greenwashing. Die Richtlinie über die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („EmpCo“) verschärft die Vorgaben für Umweltwerbung und soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen schützen.

Schon vor Anwendung der EmpCo war irreführende Werbung europarechtlich verboten. EmpCo konkretisiert die Vorgaben nun mit Blick auf Greenwashing, u.a.:

  • Schluss mit pauschalen Umweltversprechen ohne Nachweis: Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sind verboten, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
  • Schluss mit selbst erfundenen Nachhaltigkeitssiegeln: Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem glaubwürdigen Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen oder von einer öffentlichen Stelle eingerichtet worden sein.
  • Keine „Klimaneutralität“ durch Kompensation (z.B. „klimaneutrale“ Flüge durch Aufforstungsprojekte): Produkte oder Dienstleistungen dürfen nicht als „klimaneutral“ oder vergleichbar beworben werden, wenn die behauptete Klimawirkung auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruht.
  • Schluss mit vagen Versprechen für die Zukunft (z.B. „klimaneutral bis 2030“): Unternehmen dürfen künftige Umweltleistungen nicht versprechen, wenn sie nicht auf klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen, die in einem Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen festgelegt und regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.

Dazu erklärt MdEP Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Die neuen Regeln stärken den Schutz von Verbrauchern vor Greenwashing und sorgen für faireren Wettbewerb. Viele blumige Umweltaussagen über Produkte oder Unternehmen klingen gut, sagen Verbraucherinnen und Verbrauchern aber oft nicht, was tatsächlich dahintersteckt. Nun werden solchen pauschalen Umweltfloskeln klare Grenzen gesetzt. In Zukunft müssen Werbeaussagen über die Nachhaltigkeit von Produkten und Unternehmen konkret und belegbar sein, und es dürfen keine selbsterfundenen Umweltsiegel mehr verwendet werden.“

„Auch Unternehmen, die tatsächlich in Umweltschutz investieren, kommen die Regeln zugute. Wer wirklich etwas für die Umwelt tut, soll sich nicht länger gegen Wettbewerber behaupten müssen, die mit schönen grünen Versprechen mehr versprechen, als sie halten können. Außerdem führt die EmpCo zu mehr Rechtssicherheit. Irreführende Umweltaussagen waren auch bisher schon verboten. Die Regeln werden nun konkreter und schaffen damit mehr Klarheit darüber, was Unternehmen sagen dürfen und was nicht.“

„Angeblich klimaneutral durch Kompensation: damit ist Schluss. Wer Emissionen verursacht, kann sie nicht einfach anderswo wegkaufen und sein Produkt deshalb als klimaneutral verkaufen. Klimaschutz braucht echte Emissionsminderung, nicht nur schöne Etiketten.”

Einige Unternehmen kritisieren, dass die EmpCo keine Abverkaufsfrist für bereits produzierte Waren vorsieht, deren Verpackungen oder Kennzeichnungen noch unzulässige Umweltaussagen enthalten. Sie befürchten, dass solche Waren ab dem 27. September nicht mehr verkauft werden dürfen und gegebenenfalls vernichtet werden müssten.

Dazu sagt MdEP Delara Burkhardt:

„Bei der Durchsetzung der EmpCo sollte verhältnismäßig und mit Augenmaß vorgegangen werden. Entscheidend sollte sein, ob ein Unternehmen alles ihm Zumutbare unternommen hat, um die neuen Pflichten einzuhalten, wie erheblich eine mögliche Verbrauchertäuschung ist und ob die Vernichtung von Waren nicht letztlich den Umweltzielen der EmpCo widersprechen würde.“