Kommission schwächt Entwaldungsverordnung mit Leder-Ausnahme

13.07.2026 | Allgemein, Lieferketten, Presse, Umwelt

Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU Deforestation Regulation) abzuändern. Im Rahmen eines delegierten Rechtsakts schlägt die Kommission vor, Rindleder und -Häute, sowie einige weitere Produkte aus dem Anhang der Verordnung herauszunehmen. Im Gegenzug sollen einige neue Produkte, wie löslicher Kaffee, einige Palmöl-Produkte und gefrorene Rinderzungen neu ausgenommen werden. Die Kommission geht davon aus, dass durch die neuen Ausnahmen, insbesondere durch die Ausnahme von Leder, ein Entwaldungsfußabdruck von 40.900 Hektar entsteht, während neu hinzugefügte Produkte lediglich 7.900 Hektar Waldfläche neu schützen würden. 

Dazu erklärt MdEP Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten und Schattenberichterstatterin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zur EU-Entwaldungsverordnung:

„Mit diesem Vorschlag reißt die Europäische Kommission eine Lücke in der Größe von fast 47.000 Fußballfeldern in den internationalen Schutz von Wäldern. Die Ausnahme für Leder kann die Kommission nicht fachlich begründen. Es ist ein Geschenk an die Leder- und Luxusgüterlobby.

Dabei verstrickt sie sich in Widersprüche und setzt Doppelstandards an. Die eigenen Analysen der Kommission zeigen, dass Leder zu den Produkten gehört, bei denen die Umweltvorteile einer Regulierung die Kosten um ein Vielfaches übersteigen. Trotzdem soll Leder aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen werden.

Die Kommission schafft damit das Paradox derselben Kuh: Das Fleisch eines Rindes, das auf einer entwaldeten Fläche großgezogen wurde, wäre künftig nicht mehr auf dem europäischen Markt zulässig. Die Haut desselben Tieres dürfte jedoch weiterhin als Leder importiert werden.

Das widerspricht der Logik der Verordnung, schafft vermeidbare Schlupflöcher und untergräbt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in glaubwürdige Nachhaltigkeitsstandards.“

Hintergrund:

In ihrem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zeigt die Analyse der Kommission, dass die Beibehaltung von Leder im Anwendungsbereich der Verordnung jährliche Umweltvorteile von bis zu knapp 2 Milliarden Euro generieren würde, während sich die Kosten für die Einhaltung der Vorgaben lediglich auf rund 17 Millionen Euro belaufen würden. Dies ist ein außergewöhnlich günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis – deutlich besser als bei mehreren Produkten, die die Kommission im Anwendungsbereich belassen oder sogar neu aufnehmen möchte.

Die Kommission schätzt zudem, dass die vorgeschlagenen Streichungen – die maßgeblich durch Leder bestimmt werden – einem Entwaldungsfußabdruck von rund 40.900 Hektar entsprechen, während die neu aufgenommenen Produkte lediglich etwa 7.400 Hektar zusätzlichen Schutz gewährleisten würden. Dies bedeutet einen klaren Nettoverlust beim Waldschutz in einer Größenordnung von 47.000 Fußballfeldern.

Die Kommission begründet die Aufnahme von gefrorenen Rinderzungen damit, dass andernfalls ein „Umgehungsrisiko“ bestünde. Gleichzeitig schafft sie jedoch eine massive Lücke für Leder aus denselben Rinder-Lieferketten. Rindfleisch, das mit Entwaldung in Verbindung steht, würde weiterhin reguliert – während Leder vom selben Tier nicht mehr erfasst wäre.