Von der Leyens Green Deal verliert nach EVP-Angstkampagne an Schwung

05.07.2023 | Allgemein, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft, Presse, Umwelt

Kommissionsvorschläge zu Gentechnik, Bodengesundheit und Lebensmittel-Abfällen

Die EU-Kommission hat soeben ihr „Lebensmittel- und Biodiversitätspaket“ vorgestellt. Die konservative EVP-Fraktion, der auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angehört, hatte in den vergangenen Monaten wiederholt ein Moratorium für EU-Umweltgesetzgebung gefordert, da diese angeblich die Landwirtschaft übermäßig belasteten.
Im Paket enthalten sind Gesetzesvorschläge für ein neues Bodengesundheits-Gesetz, zur Reform der EU-Rahmenrichtlinie für Abfall, zur Vermeidung von Textil- und Lebensmittel-Abfällen, zur Zulassung neuer Gentechniken sowie die Zusatzstudie zum Vorschlag der EU-Pestizidverordnung.

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

Bodengesundheits-Gesetz
„Die EU-Kommission hält trotz der von CDU und CSU angeführten Angstkampagne der EVP gegen den Green Deal an ihrem Kurs zum Umweltschutz fest, verliert jedoch an Schwung. Ein Gesetz für gesunde Böden ist dringend erforderlich, da ungesunde Böden das Risiko von Bränden, Überschwemmungen und schlechten Ernten erhöhen und die CO2-Speicherung beeinträchtigen. Der Vorschlag der Kommission für dieses Gesetz stellt jedoch leider nur das absolute Minimum dar. Er bietet lediglich ein lockeres Rahmenwerk für die Kartierung und Bewertung der Böden durch die Mitgliedsstaaten. Leider fehlen klare Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Bodengesundheit. Hier muss das Europäische Parlament nachbessern. Gesunde Böden, reich an Nährstoffen, Mikroorganismen und frei von Schadstoffen, sind jedoch unerlässlich für eine widerstandsfähige Landwirtschaft und die natürliche Klimaanpassung.“

Reduktion von Lebensmittel-Abfällen (Abfallrahmenrichtlinie)
„Lebensmittelverschwendung ist nicht nur ein riesiges Umweltproblem, sondern auch ethisch nicht vertretbar. Es ist gut, dass die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten nun Ziele zur Reduktion der Lebensmittelabfälle vorschreibt. Dabei ist es wichtig, dass alle Glieder der Lebensmittelproduktion ihren Beitrag leisten müssen, vom Hof, über die Verarbeitung, bis zum Verkauf. Denn hier fällt ein Großteil der Lebensmittelverschwendung an. Die Verantwortung darf nicht allein auf die Endverbraucher*innen abgewälzt werden.“

Vorschlag zur neuen Gentechnik
„Das Vorsorgeprinzip muss die oberste Leitlinie in der Regulierung der Gentechnik sein. Die EU-Kommission hält das Vorsorgeprinzip in ihren neuen Vorschlägen leider nicht ein.  Einige genveränderte Pflanzen könnten so in Zukunft vereinfachte Genehmigungsverfahren durchlaufen und ungekennzeichnet und ohne Anforderungen an die Rückverfolg auf den Tellern der Verbraucherinnen und Verbraucher landen.“

Nachhaltige Textilien (Abfallrahmenrichtlinie)
„Die EU-Kommission hat die Chance verpasst, strenge Maßnahmen zur Vermeidung von Textil-Abfällen vorzulegen. Sammelquoten allein werden nicht ausreichen, um wachsende Kleidermüllberge zu verhindern. Ohne klare Ziele zur Vermeidung, Recycling- und Wiederverwendung werden wir den Kleidermüllberg der Fast-Fashion-Industrie nicht stoppen. Leider ignoriert die EU-Kommission diese Forderungen, die das Europäische Parlament mit großer Mehrheit in seiner Resolution zur EU-Textilstrategie aufgestellt hat. Ich unterstütze jedoch den Vorschlag der Kommission, dass Textilunternehmen künftig für die Entsorgung ihrer Produkte finanziell aufkommen müssen. So gebieten wir dem Modell Fast Fashion zumindest teilweise Einhalt. Wer kurzlebige Kleidung produziert, wird für die Auswirkungen auf Mensch und Natur in die Verantwortung genommen.“

Zusatzstudie zur Pestizid-Verordnung
„Die jetzt von der EU-Kommission vorgelegte Zusatzstudie zur EU-Pestizidverordnung widerlegt eindeutig die unbegründete Panikmache der EVP-Fraktion. Statt bloßer Anti-Umweltpolitik-Parolen sollte die EVP-Fraktion wieder konstruktiv an den Verhandlungen teilnehmen, wenn ihr tatsächlich an der Sache gelegen ist. Die Studienautor*innen betonen, dass die EU-Pestizidverordnung, die eine Reduzierung des Pestizideinsatzes um die Hälfte vorsieht, keine bedeutenden Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion haben wird. Die Mitgliedsstaaten haben ausreichend Flexibilität, um die notwendigen Pestizidreduktionen in Bereichen umzusetzen, in denen die Lebensmittelproduktion nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus deuten Entwicklungen im Bereich alternativer Pflanzenschutzmethoden darauf hin, dass diese Methoden bis 2030 weit verbreitet sein werden.“

Das Europäische Parlament und der Rat werden sich nun mit den Vorschlägen der EU-Kommission befassen, bevor sie dazu in Verhandlungen miteinander treten und im Anschluss das Plenum darüber abstimmen kann.