Das Europäischen Parlament hat am Mittwoch für neue Regeln zur Gentechnik votiert. Eine von Konservativen angeführte Mehrheit unterstützt die Deregulierungs-Vorschläge in einer Verordnung der EU-Kommission.
Bei der traditionellen Gentechnik werden fremde Gene in einen Organismus eingebracht. Bei der Neuen Gentechnik werden die eigenen Gene einer Pflanze verändert. Oder es werden Gene derselben Spezies oder eng verwandter Spezies übertragen. Laut EuGH mussten bisher Pflanzen, die durch Neue Gentechnik (NGT) verändert wurden, dieselben Prozeduren durchlaufen wie Pflanzen, die durch traditionelle Gentechnik (GMO/GVO) verändert wurden. Mit dem neuen Kommissionsvorschlag vom Juli soll es für die Neue Gentechnik nun einfachere Verfahren geben.
Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:
„Wir Sozialdemokrat:innen sind nicht gegen die neue Gentechnik. Wir wollen allerdings, dass der Gesetzgeber ein Mindestmaß an Risikokontrolle, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von genveränderten Pflanzen garantiert. Die Vorschläge der EU-Kommission und der konservativen Berichterstatterin zur Deregulierung der neuen Gentechnik sind nicht hinnehmbar. Das wäre ein klarer Bruch des Vorsorgeprinzips. Die meisten genmanipulierten und potentiell umweltschädlichen Pflanzen landen damit bald ohne Risikoprüfung auf den Tellern der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Europäische Parlament hat jetzt wenigstens Schadensbegrenzung betrieben, indem es eine Kennzeichnungspflicht von Produkten, die durch neue Gentechnik hergestellt wurden, fordert. So können die Menschen im Supermarkt selbst entscheiden, ob sie zu solchen Lebensmitteln greifen wollen. Das war durch die EU-Kommission ursprünglich nicht für alle genmanipulierten Nahrungsmittel vorgesehen.“
Maria Noichl, agrarpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:
„Das ist ein schwarzer Tag für Landwirt:innen, aber auch für die europäischen Bürger:innen. Diese Positionierung einer rechten Mehrheit im EU-Parlament gefährdet die Handlungsfreiheit aller Landwirt:innen sowie die Zukunft der ökologischen Landwirtschaft, die bis 2030 stark wachsen soll. Konventionelle und ökologische Landwirt:innen würden mit der jetzt verabschiedeten Position den notwendigen Schutz aus den bisher geltenden Regelungen zur Koexistenz, Rückverfolgbarkeit und Transparenz teilweise verlieren. Es ist damit mehr als fraglich. wie der Gesetzgeber sicherstellen soll, dass Landwirtschaft auch künftig gentechnikfreie Produkte produzieren kann.“
Nachdem das Europäische Parlament nun sein Verhandlungsmandat beschlossen hat, müssen noch die EU-Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Position finden. Danach können die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedsstaaten beginnen.
Die EU-Kommission hatte mit dieser neuen Gentechnik-Verordnung vorgeschlagen, durch Neue Gentechnik veränderte Pflanzen ebenso einzustufen wie durch natürliche Züchtung entstandene Pflanzen, sofern der künstliche gentechnische Eingriff an nicht mehr als 20 Genen vorgenommen wird.
Nationale Umweltbehörden, etwa in Deutschland, Frankreich und Österreich, kritisieren, dass eine Einstufung der Äquivalenz mit natürlichen Züchtungen unangebracht ist, da Genveränderungen hervortreten können, deren Auftreten bei natürlichen Züchtungen unwahrscheinlich sind. Zudem könnten solche genveränderte Pflanzen Ökosysteme schädigen, da ihre natürliche Anpassung nicht mit der Geschwindigkeit der durch Neue Gentechnik verursachte Änderungen mithalten kann.