Parlament stimmt für Verordnung über gesamten Produktlebenszyklus
Egal ob Mobilitätswende, Digitalisierung oder der Ausbau von erneuerbaren Energien – Batterien nehmen eine wichtige Rolle in unserem Alltag und für das Erreichen der Klimaziele ein. Jedes Jahr gelangen etwa 800.000 Tonnen Autobatterien, 190.000 Tonnen Industriebatterien und 160.000 Tonnen Verbraucherbatterien in die Europäische Union.
Im Zuge des Green Deals und des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft veröffentlichte die EU-Kommission 2020 eine neue Batterieverordnung, um die Batterierichtlinie von 2006 abzulösen. Zum ersten Mal in der europäischen Gesetzgebung gibt es somit ein ganzheitliches Regelwerk für den gesamten Produktlebenszyklus. Die Batterieverordnung soll sicherstellen, dass die in die EU importierten sowie hier produzierten Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig und sicher sind.
Delara Burkhardt MdEP, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:
„Die neue EU-Batterieverordnung wird einen neuen globalen Standard setzen. Wir legen als erste Umweltstandards für den Markteintritt von Batterien fest. Hersteller auf der ganzen Welt werden so nachhaltigere Batterien auf den Markt bringen. Das ist ein großer Schritt, der nicht länger auf sich warten lässt.
Batterien sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Doch geht zum Beispiel der Akku des entsprechenden Gerätes kaputt, stehen viele Verbraucher*innen vor dem Problem, das Ersatzteil selber gar nicht austauschen zu können und greifen zu einem neuen Produkt. Das ändern wir als EU jetzt, indem der Austausch der defekten Batterie auch selbstständig möglich sein muss. So geben wir dem wachsenden Berg an Elektronikschrott ein Ablaufdatum.
Batterien bestehen aus vielen wertvollen Rohstoffen, die oft unter menschenunwürdigen Bedingungen abgebaut werden. Mit dem neuen Gesetz führen wir nicht nur höhere Recyclingquoten von zum Beispiel Kobalt und Lithium ein, sondern auch Sorgfaltspflichten. In Zukunft müssen Unternehmen, die Batterien in der EU verkaufen, auch Vorschriften einhalten, die Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten verhindern sollen.“
Nach der Zustimmung des Parlaments muss der Rat der Verordnung erneut formal zustimmen. Im Anschluss tritt die Batterieverordnung am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union schrittweise, wie im Gesetzestext beschrieben, in Kraft.