Zum ersten Mal in ihrer Geschichte aktiviert die EU die Richtlinie für den Fall des “massenhaften Zustroms”. Die seit 2001 gültige Richtlinie zum temporären Schutz von Geflüchteten wurde infolge der Kriege im ehemaligen Jugoslawien beschlossen. Sie sieht Schutz für zunächst ein Jahr vor, verlängerbar auf insgesamt drei Jahre.
Dadurch ist in den meisten Fällen kein langwieriges Asylverfahren für den Schutzstatus nötig. Das Recht einen Asylantrag zu stellen, besteht aber natürlich weiter.
Schutzsuchenden werden Mindeststandards wie eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialhilfe und Unterbringung garantiert.
Ich habe euch den aktuellen Stand auf den Kacheln zusammengefasst (Stand 04.03.).
Ich versuche euch auf dem Laufenden zu halten, was auf EU-Ebene passiert und was für die Menschen auf der Flucht getan wird.