Die Kommission hat am 1. Dezember eine Reihe vorübergehender Asyl- und Rückführungsmaßnahmen vorgelegt, die Lettland, Litauen und Polen an der Grenze zu Belarus unterstützen sollen. Was als
rettende Maßnahme verkauft wird, bedeutet aber vor allem eins: Die Kommission schiebt die Verantwortung für Menschenrechte ab (literally!). Sie ist damit
nicht mehr die „Hüterin der Verträge”, sondern macht sich zum verlängerten Arm von Regierungen wie der polnischen, die mit ihrem Anti-Migrations-Narrativ
Panik schüren wollen. Asyl zu suchen ist ein Recht, kein Verbrechen. Das weiß auch die Kommission, deren Pflicht es wäre Mitgliedstaaten dazu zu bringen Völkerrecht einzuhalten. Stattdessen will sie nun bei Push-backs und
willkürliche Inhaftierungen, vorübergehend, ein Auge zudrücken.
Die Zustände an der Grenze zu Belarus sind eine
humanitäre Notsituation – Sie rechtfertigt aber in keiner Weise, dass
Regierungen den Zugang zu Asyl aussetzen.
Unsere Forderungen:
– die Kommission muss sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten ihren internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung desAsylrechts in der EU nachkommen
– ein Mitspracherecht des Europäischen Parlaments bei diesen überzogenen und unverhältnismäßigen Maßnahmen. Bisher steht uns Abgeordneten nur eine Stellungname zu.
– die polnischen Behörden müssen Transparenz an der Grenze gewährleisten, indem sie Journalist*innen Zugang zur Berichterstattung gewähren
– bei illegalen Push-backs darf die EU kein Auge zudrücken