Profitieren Unternehmen von menschenrechtswidrigen Praktiken? Nehmen sie es in Kauf, wenn Zwangsarbeiter*innen in chinesischen Zulieferbetrieben oder anderswo ausgebeutet werden? Solche Vorwürfe gibt es nicht nur gegenüber Unternehmen, die mit Zuliefernden im chinesischen Xinjiang arbeiten. Dort werden Angehörige der Uigurischen Minderheit in Arbeitslagern interniert und müssen in Zwangsarbeit Güter für den europäischen Markt produzieren.
Das darf so nicht weitergehen!
Die Bundesregierung hat sich am 27. Mai 2021 endlich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt.
Das ist nach der langen Blockade durch die Union ein wichtiger Schritt weg von Freiwilligkeit und Unverbindlichkeit, hin zu mehr Verantwortung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen.
Technologie-Konzerne wie Apple oder Hewlett, deutsche Autokonzerne sowie Textilfirmen könnten zukünftig wegen der Menschenrechtsverletzungen gezwungen sein, ihre Aktivitäten in China und Ländern mit ähnlichen Praktiken zurückzufahren oder sogar ganz einzustellen.
Auf europäischer Ebene soll im Herbst ein Gesetzesvorschlag folgen. Hier hoffe ich, dass wir uns als EU, anders als es bei dem deutschen Lieferkettengesetz der Fall ist, auch auf eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen einigen können.