Abwasserreinigung darf nicht auf den Schultern der Gebührenzahler lasten – sonst drohen Familien bis zu 200 Euro Mehrkosten im Jahr

11.06.2026 | Kreislaufwirtschaft, Klima, Umwelt

Die Europäische Union hat mit der Kommunalen Abwasserrichtlinie beschlossen, dass Medikamenten- und Kosmetikreste künftig besser aus dem Abwasser gefiltert werden müssen. Doch wer die Milliardenkosten dafür tragen soll, wird nun erneut zum Streitfall in Brüssel.

Bereits zum 1. Januar 2025 ist die Europäische Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) in Kraft getreten. Bis spätestens Ende Juli 2027 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Kern der Richtlinie ist die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen, mit der künftig auch Rückstände von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten aus dem Abwasser gefiltert werden können. Die sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung“ verpflichtet Hersteller von Pharma- und Kosmetikprodukten 80% der Investitionskosten für den Einbau der zusätzlichen Reinigungsstufe zu tragen. Diese Verpflichtung steht nun erneut im Europäischen Parlament zur Diskussion. Aus diesem Anlass besichtigen MdEP Delara Burkhardt, MdL Sandra Redmann und SPD- Landesvorsitzender Ulf Kämpfer heute (11.06.2026) gemeinsam das Klärwerk Bülk in Strande. 

Delara Burkhardt, SPD- Europaabgeordnete:

„Die Kommunale Abwasserrichtlinie ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz, den wir im vergangenen Mandat hart erkämpft haben. Nun wird erneut versucht, gute und gerechte Umweltgesetzgebung infrage zu stellen, obwohl die Umsetzung der Richtlinie in vielen Kommunen bereits begonnen hat. Das schafft Verunsicherung und benachteiligt diejenigen, die bereits in eine vierte Reinigungsstufe investiert haben.

Für uns als Sozialdemokratie war immer klar: Die Verpflichtung zur Einführung der vierten Reinigungsstufe kann nur gemeinsam mit einer fairen Kostenbeteiligung der Hersteller umgesetzt werden. Deshalb setzen wir uns als Europa-SPD dafür ein, dass die erweiterte Herstellerverantwortung bestehen bleibt.

Gleichzeitig sind wir offen für eine evidenzbasierte Diskussion über die konkrete Ausgestaltung. Wir sollten umweltfreundlichere Forschung und Entwicklung bei Arzneimitteln fördern und zugleich Wege finden, mögliche negative Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung zu vermeiden. Panikmache und ein Aussetzen der Herstellerverantwortung helfen dabei jedoch nicht weiter.“

Sandra Redmann, SPD- Landtagsabgeordnete:

„Die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in unseren Kläranlagen ist aus Gründen des Gewässer- und Umweltschutzes richtig und notwendig. Es kann nicht sein, dass Arzneimittelrückstände, Kosmetika und andere Spurenstoffe weiterhin ungefiltert in unsere Gewässer gelangen. Genauso klar ist aber: Die Kosten dürfen nicht allein bei den Bürgerinnen und Bürgern landen. Deshalb ist die in der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie vorgesehene Herstellerverantwortung so wichtig. Wer Produkte in Verkehr bringt, deren Rückstände später aufwendig aus dem Abwasser entfernt werden müssen, muss sich auch an den Kosten beteiligen.

Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage macht deutlich, welche Folgen ein Wegfall dieser Herstellerverantwortung hätte. Nach derzeitiger Planung sollen 80 Prozent der Kosten von den Herstellern getragen werden. Fällt diese Regelung weg, müssten sämtliche Investitions- und Betriebskosten von den kommunalen Kläranlagenbetreibern finanziert und über die Abwassergebühren an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Das wäre eine massive Belastung.

 Bereits bei einer Kostenbeteiligung der Gebührenzahler von lediglich 20 Prozent ist nach den Angaben der Landesregierung mit steigenden Abwassergebühren zu rechnen. Würden die Kosten vollständig auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt, könnten auf eine vierköpfige Familie schnell Mehrkosten von mehr als 200 Euro pro Jahr zukommen.

Es wäre schlicht ungerecht, wenn am Ende allein die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler für die Beseitigung von Stoffen aufkommen müssten, die von Herstellern bewusst in Verkehr gebracht werden. Das Verursacherprinzip ist ein Kernbestandteil moderner Umweltpolitik. Wer es aufgibt, verlagert die Kosten von den Verursachern auf die Allgemeinheit.

Die Landesregierung muss sich deshalb klar und unmissverständlich für den Erhalt der Herstellerverantwortung einsetzen. Gewässerschutz darf nicht gegen soziale Gerechtigkeit ausgespielt werden.“

Ulf Kämpfer, Landesvorsitzender der SPD Schleswig- Holstein:

„Bereits als Oberbürgermeister und VKU-Präsident habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Kommunale Abwasserrichtlinie zügig umgesetzt wird. Die Kommunen dürfen bei der Umsetzung nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Deshalb werben wir jetzt gemeinsam kurz vor der geplanten Abstimmung im Europäischen Parlament für die konsequente Umsetzung der Richtlinie. Dazu gehört ausdrücklich auch die erweitere Herstellerverantwortung.“