EP-Abstimmung über EUDR-Benchmarking – Konservative torpedieren erneut Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

09.07.2025 | Allgemein

Heute hat eine rechte Mehrheit der „Venezuela-Koalition“ im Europäischen Parlament aus EVP, EKR, PfE und ESN einen Einspruch gegen einen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission über eine Risiko-Klassifizierung im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung verabschiedet. Die Fraktionen von S&D, Liberalen, Grünen und Linken votierten gegen den Einspruch. Der Einspruch hat für die Europäische Kommission keinen rechtlich bindenden Charakter. Die Risiko-Klassifizierung wurde von den EU-Mitgliedsstaaten bereits einstimmig angenommen. Jedoch kam die Von-der-Leyen-Kommission zuletzt Forderungen der rechten Mehrheit im Europäischen Parlament öfter nach. 

Zu der Abstimmung erklärt MdEP Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten und Schattenberichterstatterin der sozialdemokratischen S&D-Fraktion zur EU-Entwaldungsverordnung:

„Die Konservativen wollen der EU-Entwaldungsverordnung erneut Steine in den Weg legen – und machen sich dabei einmal mehr gemein mit der extremen Rechten. Natürlich muss das Benchmarking-System künftig mit neuen Daten – etwa von der FAO – regelmäßig aktualisiert werden. Aber der Einspruch der Konservativen gegen das Benchmarking-System der Kommission ist kein Versuch, die Methodik zu verbessern. Es geht einzig und allein darum, Unsicherheiten bei den Marktakteuren zu streuen und die Umsetzung der Entwaldungs-Verordnung zu torpedieren. Darauf sollte sich die Kommission nicht einlassen.“

„Das Benchmarking ist ein notwendiger Schritt, damit Unternehmen endlich wissen, welche Sorgfaltspflichten für ihre Lieferketten gelten. Mit der jetzt vorliegenden Risikoklassifizierung gelten für alle Unternehmen, die Produkte aus der EU verarbeiten oder vertreiben, geringere Sorgfaltspflichten. Wer das in Frage stellt, schadet den europäischen Unternehmen, die endlich Klarheit und Planungssicherheit haben wollen.“

„Die Forderung der EVP nach der Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für EU-Mitgliedstaaten, in denen angeblich keine Entwaldung stattfindet, ist für den zugrundeliegenden Durchführungsrechtsakt sachfremd. In der derzeitigen Fassung der EUDR gibt es für eine solche Kategorie schlicht keinerlei Rechtsgrundlage. Außerdem gibt es bislang keine sauber ausgearbeiteten, konkreten Vorschläge zu dieser Forderung. Zentrale Fragen bleiben weiterhin offen. Konservative Symbolpolitik machen wir nicht mit.“

„Es gibt erhebliche inhaltliche Bedenken bezüglich der Schaffung einer Null-Risiko-Kategorie. Mit ihr besteht die Gefahr, dass die Entwaldungsverordnung ins Leere laufen könnte. Mit einer solchen Null-Risiko-Kategorie würde die Entwaldungsverordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Welthandelsorganisation einkassiert werden. Zudem besteht das Risiko, dass Schlupflöcher zum Grünwaschen problematischer Importe geschaffen werden. Außerdem kommt es auch in der EU immer wieder zu Raubbau an Wäldern, bisher manchmal völlig legal. Zu diesem Zustand wollen CDU und CSU zurückkehren. Dem würde die EUDR in ihrer jetzigen Form einen Riegel vorschieben. Mit einer Null-Risiko-Kategorie würde der Waldschutz in der EU hinter den bereits schwachen Standard der bestehenden EU-Holzverordnung zurückfallen.“