Am 2. Oktober hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Ursprünglich hätten größere Unternehmen ab dem 30. Dezember nachweisen müssen, dass Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rind, Kautschuk, oder Produkte, die daraus hergestellt wurden, ohne die Schädigung von Wäldern hergestellt wurden. Für kleinere Unternehmen hätte die Verordnung ab Mitte 2025 gegolten.
Laut neuem Vorschlag der Kommission, sollen die Regeln nun für große Unternehmen ab 30. Dezember 2025 gelten, und ab dem 30. Juni 2026 für kleinere Unternehmen.
Prozess
Um Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu gewährleisten, sollte der neue Kommissionsvorschlag vor dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Der Umwelt-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat daher am 21. Oktober beantragt, ein parlamentarisches Eilverfahren gemäß Regel 170(6) der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments durchzuführen. Demnach kann ein Kommissionsvorschlag direkt ins Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung kommen, ohne zuvor eine Beratung und Positionierung des inhaltlich zuständigen Fachausschusses (in diesem Fall des Umweltausschusses) abzuwarten.
Die Parlamentspräsidentin hat heute, 22. Oktober, verkündet, dass der Umweltausschuss den Antrag auf das Eilverfahren gestellt hat.
Am Mittwoch, 23. Oktober, wird das Europäische Parlament darüber abstimmen, ob es dem Antrag stattgibt. Eine Mehrheit dafür gilt als sicher.
Wird dem Eilverfahren stattgegeben, wird das Plenum des Europäischen Parlaments in seiner nächsten Sitzung am 13./14. November über den Kommissionsvorschlag abstimmen. Die Fraktionen können zudem weitere Änderungsanträge stellen. Es ist zu erwarten, dass rechte Gruppierungen weitergehende Änderungsanträge stellen könnten, welche nicht nur darauf abzielen, die Umsetzungsfrist zu verlängern, sondern auch die Substanz der Verordnung zu schwächen. Auch aus der EVP, insbesondere von CDU und CSU, gibt es dahingehende Stimmen.
Sollte das Eilverfahren jedoch unerwartet abgelehnt werden, würden die normalen Parlamentsabläufe zur Geltung kommen, samt Einbeziehung der Fachausschüsse. Damit wäre eine Verabschiedung der Änderungen rechtzeitig vor dem 30. Dezember unwahrscheinlich.
Die sozialdemokratische Fraktion wird dem Kommissionsvorschlag zur Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr zustimmen, stellt sich aber gegen jede weitere Abschwächung der Entwaldungsverordnung.
Zitat MdEP Burkhardt
Dazu erklärt MdEP Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten und Verhandlungsführerin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zur EU-Entwaldungsverordnung:
„Dass über die Verlängerung der Umsetzungsfristen der Entwaldungsverordnung entschieden werden muss, hätte verhindert werden können. Doch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Seit Monaten schon lagen Vorschläge für Unterstützungsinstrumente wie Umsetzungsleitlinien, die für mehr Klarheit für Unternehmen gesorgt hätten, auf dem Schreibtisch der Kommissionspräsidentin. Auf wichtige Fragen von Unternehmen, Produzentenländern und Behörden zur praktischen Umsetzung der Verordnung hat sie keine Antworten gegeben. Sie wurden von ihr hängen gelassen.“
„Die Verschiebung der Verordnung um ein Jahr wird nun allen Unternehmen mehr als genug Zeit geben, die Entwaldungsverordnung wirklich umzusetzen. Eine weitere Abschwächung der Substanz der Entwaldungsverordnung, wie sie sich nicht wenige in CDU und CSU wünschen, ist mit uns Sozialdemokraten aber nicht zu machen.“